Der Staat unterstützt den Umstieg auf klimafreundliches Heizen kräftig. Wir behalten den Förder-Dschungel für Sie im Blick, berechnen Ihren persönlichen Zuschuss und übernehmen den Antrag.
Wer eine alte fossile Heizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, kann mehrere Förder-Bausteine kombinieren. Sie werden als direkter Zuschuss gewährt – gedeckelt bei maximal 80 % der förderfähigen Kosten.
Bei förderfähigen Kosten von bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit sind so bis zu 22.400 € Zuschuss möglich. Ergänzend gibt es auf Wunsch einen zinsgünstigen Kredit.
Die einzelnen Boni addieren sich – bis zur Obergrenze von 80 %.
Erhält grundsätzlich jeder private Hauseigentümer beim Umstieg auf eine Wärmepumpe.
Für den frühzeitigen Austausch einer funktionierenden fossilen Heizung gegen erneuerbare Wärme.
Gestaffelt: 40 / 30 / 10 % bei zu versteuerndem Jahreseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €.
Mit mindestens einem minderjährigen Kind wird das angerechnete Haushaltseinkommen um 10.000 € reduziert.
Hinweis: Stand ist die BEG-Förderrichtlinie ab 21.07.2026 (KfW-Zuschuss 458). Förderbedingungen und -sätze können sich ändern. Die genannten Werte dienen der Orientierung. Wir prüfen für Ihr Projekt den jeweils aktuellen Stand und berechnen Ihren konkreten Förderbetrag.
Wer mehrere Komponenten kombiniert, profitiert doppelt: Neben der staatlichen Förderung gibt es von Viessmann eine zusätzliche Aktionsprämie – für Stromspeicher, Wärmepumpe, PV-Anlage und Wallbox.
Wir ermitteln vorab, welche Boni für Sie gelten und wie hoch Ihr Zuschuss voraussichtlich ausfällt.
Wir stellen alle notwendigen Nachweise und technischen Angaben für den Antrag zusammen.
Sie reichen den Antrag rechtssicher ein – wir unterstützen Sie bei jedem Schritt.
Nach der Installation kümmern wir uns um den Verwendungsnachweis für die Auszahlung.
Kostenlos und unverbindlich – wir sagen Ihnen, mit welchem Zuschuss Sie rechnen können.